Cyber Resilience Act fordert Sicherheit für vernetzte Produkte
Eine der neusten EU-Verordnungen ist der Cyber Resilience Act (CRA). Dieser Rechtsakt dient zur Stärkung der Cybersicherheit vernetzter Produkte. Der CRA betrifft alle Produkte mit digitalen Komponenten, die miteinander kommunizieren und verpflichtet Hersteller, ein hohes Maß an Sicherheit von Anfang an zu gewährleisten.
Dazu gehören eine detaillierte Risikobewertung, die Berücksichtigung von Cyber-Risiken bereits in der Produktentwicklung sowie die Pflicht, Produkte standardmäßig sicher („Secure by Default“) und updatefähig zu gestalten. Zudem schreibt der CRA vor, dass kritische Sicherheitsvorfälle sowie ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden gemeldet und zeitnah durch Updates behoben werden müssen.
Für Maschinenhersteller und Zulieferer bringt dies weitreichende Herausforderungen. Bestehende Produkte CRA-konform zu machen, kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein – in manchen Fällen ist es gar nicht möglich. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind gravierend: Es drohen hohe Geldstrafen von 5 bis 15 Millionen Euro oder bis zu 2,5 % des weltweiten Gesamtjahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Zusätzlich kann ein nicht CRA-konformes Produkt, das ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko darstellt, vom Markt genommen oder dessen Bereitstellung eingeschränkt bzw. verboten werden. Doch auch formale Verstöße – wie eine fehlende oder nicht ordnungsgemäß angebrachte CE-Kennzeichnung oder unvollständige technische Unterlagen – können Sanktionen nach sich ziehen, selbst wenn keine direkte Gefahr besteht.
Der CRA macht Cybersicherheit damit zur Pflicht – wer frühzeitig handelt, bleibt auf der sicheren Seite.
